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Markenanmeldung: Bald Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber schon erfolgten Eintragungen?

Markenanmeldung: Bald Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber schon erfolgten Eintragungen?
Das BPatG hat dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Markenanmelder Anspruch darauf hat, eine Marke eingetragen zu bekommen, wenn zuvor schon einmal eine vergleichbare Marke eingetragen wurde. Falls dies bejaht wird könnten sich Markenanmelder künftig darauf berufen, dass schon einmal eine solche Marke eingetragen worden ist und bekämen ihre Marke registriert. Üblicherweise gibt es das sogenannte Prinzip, dass die Verwaltung nicht an ihre eigenen Entscheidungen gebunden ist. D.h.

Einblicke ins Privatleben und Denken der Honeckers
Bonn. Einen unverstellten Blick auf das private Leben des ehemaligen DDR-Staats- und Parteichefs Erich Honecker und seiner Frau Margot kann das Haus der Geschichte in Bonn präsentieren.